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Realitäten in Krottorf

30. 08. 2024

Eine aktuelle Ortsbegehung in Krottorf zeigt uns wieder einmal, dass die Oberkante der starren Schwelle, bzw. des Steichwehres am Standort Krottorf komplett trockenfällt. Ein Fischabstieg ist jedoch laut des 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschlusses nicht geplant, so dass wir uns hier die Frage stellen, wie die Durchgängigkeit, bzw. die Durchwanderbarkeit  des Standortes in beide Richtung gemäß WRRL und die Kohärenz gemäß  FFH-RL  gewährleistet werden soll? Unseren umfangreichen Recherchen zufolge gibt es keinerlei valide Untersuchungen, ob und bei welchen hydraulischen Bedingungen überhaupt ein Abstieg  über eine Wehroberkante erfolgt und ob Fische ihre abwärtsgerichtete Wanderung ggf. von dort unversehrt fortsetzen können. Die bisher unbelegten Behauptungen seitens des LHW zum Abstieg über Wehroberkanten ändern daran zunächst erstmal nichts! Selbst in abflussreicheren Zeiten beträgt die Lamelle auf der Wehrkrone nur sehr wenige Zentimeter, so dass ein Fischabstieg von uns auch in diesem Fall  bezweifelt werden muss. Sicherlich aus diesem Grund empfehlen seit einiger Zeit sogar staatliche Facheinrichtungen den Bau von Abstiegsanlagen auch  an Wehren ohne Wasserkraftnutzung. Die geplante Fischaufstiegsanlage  für Krottorf ist nach mittlerweile gut 20 Jahre alten Fachvorgaben und auf der falschen Gewässerseite  konzipiert und wird nach unserer Einschätzung aufgrund der zu geringen Geometrien kaum von großwüchsigen Arten wie Lachs, Hecht und Barbe zu passieren sein. Gleiches gilt für die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes, Bachneunauge und Groppe, die zweifelsfrei zu den schwimmschwachen Arten zählen und die geplante FAA aufgrund ihrer hohen Strömungsgeschwindigkeiten nach unserer Einschätzung auf Grundlage entsprechender Literatur nicht passieren können. Die entsprechenden und verbindlichen Vorgaben der Natura 2000-VO traten erst 2019 in Kraft ,konnten somit vorher nicht beachtet werden und machen eine sofortige Änderung des Planfeststelungsbeschluss für uns zwingend notwendig.. Die Schaffung der Durchgängigkeit des Mühlgrabens ist laut Planfeststellungsbeschluss ebenfalls nicht vorgesehen, obwohl die rechtlichen Vorgaben zu Zeiten des Verfahrens bereits  bestanden haben und die Fischbestandsbergungen im Rahmen der Baumaßnahmen dies eigentlich zwingend notwendig machen, da die geborgenen ,wandernden  Arten den Mühlgraben offenbar als gleichwertigen Wanderkorridor zur Bode benutzen. Eine Hochwasserschutzfunktion der starren Schwelle  wurde  von wissenschaftlicher Seite schon vor 20 Jahren klar verneint. Beide Gewässerentwicklungskonzepte für die Bode fordern den Abriss des Wehres, bzw. den ökol. orientierten Umbau in eine Sohlgleite, die alle  Anforderungen erfüllen würde. Der Vorhabensträger hätte in unseren Augen die 2012 und 2013 erschienen GEK mit seinem Planfeststellungsbeschluss abgleichen müssen, bevor man diesen 2014 gerichtlich bestätigen ließ! Das Dilemma mit den FAA, die fernab des aktuellen Stand der Technik und des Wissen errichtet werden , sehen wir an fast allen Anlagen ,von denen sich sogar die teuerste im Schwarzbuch der Steuerzahler wiederfindet, so dass für uns die spannendste Frage bleibt, wie man damit umgehen will, dass der LHW laut einem unserer UIG -Anträge  kein gültiges Wasserrecht mehr vorlegen konnte,das Wehr Krottorf womöglich illegal in der Bode steht und trotzdem mit einer FAA beplant wird? Wir streben die Klärung an....

 

Bild zur Meldung: Trockene Wehrkrone in Krottorf Foto: IG Bode-Lachs e.V

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