Novellierung des Wassergesetzes
Fassungslos müssen wir aktuell die geplante Novellierung des Wassergesetzes von Sachsen-Anhalt zur Kenntnis nehmen. (https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/service/politik-aktuell/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=428177&cHash=d5afa80595a3b4f5a0c083d99b2950da)
Als ob bestehende Wehre nicht ohnehin schon für gravierende Umweltschäden in Fließgewässern verantwortlich wären und den Vorgaben der WRRL und ggf. der FFH-RL entgegenstehen, sollen nun Altanlagen erhalten und sogar neue errichtet werden,um Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Wasserkreisläufe und ökologische Zusammenhänge ,sowie hydrogeologische Gesetzmäßigkeiten scheinen den Initiatoren des Gesetzes völlig fremd zu sein. Gleiches gilt für die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, die entgegen der augenscheinlichen Meinung der Verantwortlichen eben nicht nur für Saale und Elbe gilt. Gleichwohl enthält die WRRL deutlich mehr als die Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit, womit die Verantwortlichen des Landes mit Blick auf Dessau, Weddersleben, Rothenförde usw. uns ohnehin schon überfordert erscheinen.
Begünstigt werden wohl auch weiterhin die größten Verbraucher und Verunreiniger der kostbaren und immer knapper werdenden Ressource Wasser, während Lebensräume und Arten augenscheinlich keine Rolle spielen.
Von tatsächlich zielführenden und zwingend notwendigen Maßnahmen wie umfängliche Renaturierungen findet sich im Gesetzentwurf nichts. Zerstörte Fließgewässer bleiben zerstört und frei fließende sollen nun mit finanzieller Unterstützung aus dem Steuertopf durch das Umweltministerium zerstört werden. Um unliebsamen Genehmigungen aus dem Weg zu gehen ,sollen die Nutznießer sodann auch mittels ,,Experimentierklausel ,, nach Belieben gewässerökologisch hochschädliche Stauhaltungen einrichten dürfen, so dass in unseren Augen der finalen Zerstörung von frei fließenden Gewässern hier nun Tür und Tor geöffnet werden soll.Dieses Gesetz ist für uns weder zielführend, noch erscheint es uns mit dem höherrangigen EU-Recht zu vereinbaren und in Anbetracht des zu beobachtenden Verlust von Lebensräumen und Biodiversität auch als blanker Hohn, Schlag ins Gesicht aller ehrenamtlich Tätigen, die sich für den Schutz unserer Gewässer und deren Arten einsetzen und kaum zu übertreffender Verantwortungslosigkeit der Politik.
Wir wissen, was wir zu tun haben!