Mißstände benennen allein reicht nicht
In einem Beitrag der ,,Tagesschau,, vom 17.08.2023 wurde einmal mehr auf die Probleme in unseren Flüssen durch Kleinwasserkraftanlagen hingewiesen.(hier) Auch hier werden wieder unzutreffende Begriffe wie ,,Grüne Energie,, und ,,konstant klimafreundlicher Strom,, genutzt, die in Anbetracht der verheerenden ökologischen Auswirkungen und marginaler energetischer Erträge durch diese Anlagen keiner seriösen Betrachtung standhalten und schon im Beitrag selbst benannt werden.Erfreulich deutlich äussert sich die Wasserkraftlobby zur kostenneutralen Entsorgungspraxis der von ihr erzeugten Feinsedimente bzw. des Faulschlamms, welche in der Regel für massive Schäden im Unterwasser sorgen und als schwallartige Weitergabe von Sedimenten unzulässig sein dürften. Die aufgezeigten Probleme sind jedoch nicht neu und fanden unter anderem bereits in einem Memorandum von 65 Fachwissenschaftlern ihren Niederschlag.(hier)
Hinsichtlich fehlender Fischschutzeinrichtungen ergab eine unserer Abfragen , dass in Sachsen-Anhalt lediglich 22 und damit nur ein Bruchteil der Bestandsanlagen über einen geeigneten Fischschutz verfügen, obwohl diese seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben sind. Anordnungen zur Installation bzw. zum Vollzug der Rechtsvorgaben sind laut Abfrage bisher nicht erfolgt. Trotz marginaler energetischer Erträge und verheerender ökologischer Auswirkungen wurde die Kleinwasserkraft dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet,(hier)nachdem die Förderung zuerst entfallen sollte.
Solange unsere Flüsse und deren Fauna durch diese Anlagen weiterhin geschädigt werden, wird sich der gute ökolgische Zustand bzw. das Potenzial nicht erreichen lassen.Die drohenden Strafzahlungen durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen nicht umgesetzter Wasserrahmenrichtlinie, nach Ende der letzten Umsetzungsfrist 2027, trägt einmal mehr der Steuerzahler, während einzig die Anlagenbetreiber profitieren.