Gewässerunterhaltung in FFH-Gebieten
Die praktizierte ,,Gewässerunterhaltung,, in Bode und Co. (hier)warf bei uns vor einiger Zeit die Frage auf, ob sie den heutigen Ansprüchen tatsächlich auch gerecht wird. Vor diesem Hintergrund erarbeiteten wir aktuell in Kooperation mit unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht eine 14seitige gutachterliche Stellungnahme, welche die FFH-rechtlichen Anforderungen an die Unterhaltung an Flüssen wie Bode und Co. beleuchtet. In dieser Unterlage werden auch die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der anerkannten Naturschutzvereinigungen auf die Gewässerunterhaltung herausgestellt.
Die praktizierte ,,Unterhaltung,, sehen wir fernab von den FFH-rechtlichen Anforderungen und werden unsere Rechte in Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben umfänglich wahrnehmen.