Was tun eigentlich die zuständigen Behörden?
Laut einem aktuellen Bericht in der,, Märkischen Allgemeinen Zeitung,, drohen der Fischfauna in Brandenburg trotz gegenteiliger Rechtsvorgaben noch immer tödliche Gefahren an Kleinwasserkraftanlagen(hier).
In Sachsen-Anhalt sehen wir ein ähnliches trauriges Bild. Einem entsprechenden UIG -Antrag zufolge verfügen hierzulande gerade einmal 22 Bestandsanlagen über einen geeigneten Fischschutz, was etwa lediglich einem Viertel der Anlagen entspricht. Wir hegen jedoch u.a. aufgrund eines Volksstimme-Artikels(hier)massive Zweifel,dass der Fischschutz der genannten Anlagen den heutigen Anforderungen tatsächlich auch vollumfänglich gerecht wird.
Bereits vor knapp einem Jahr wurde dieses Thema den Herren der Fachaufsicht im Umweltministerium im Rahmen eines Arbeitsgespräches von uns vorgetragen, eine Beseitigung der schlimmen Mißstände ist trotz unserer großen ehrenamtlichen Bemühungen bis heute nicht erfolgt, obwohl die entsprechenden Rechtsvorgaben mittlerweile bereits seit Jahrzehnten bestehen. Laut UIG-Antrag sind bisher weder entsprechende Prüfungen oder gar auch nur eine einzige Anordnung zum Vollzug der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Fischschutz erfolgt.