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Stellt sich Sachsen-Anhalts Politik über Fachkompetenz?

23. 03. 2023

Onlinerecherchen auf Padoka(hier )zufolge empfiehlt der Umweltausschuß  der Landesregierung gegenwärtig, Fischaufstiegsanlagen weiterhin nach dem sogenannten,, BWK- Methodenstandard,,auf ihre Funktionsfähigkeit zu bewerten(hier) Hier fragen wir uns zunächst, ob und wen der Ausschuß hinsichtlich der  Fachvorgaben für   Geometrien, Hydraulik etc. empfiehlt? Die vorgelegten Gutachten vereidigter Sachverständiger, in denen die Defizite des BWK auch für fachfremde Laien verständlich aufgezeigt sein dürften, scheinen keine Beachtung oder kein Verstehen zu finden. Gleiches gilt augenscheinlich auch für die entsprechenden Aussagen von online zugeschalteten renommierten Fachleuten bei Sitzungen(hier)

Erstaunlich ist aus Sicht der IG auch der Hinweis in der Beschlussempfehlung, dass bei Vorliegen ,,neuer und standartisierter Verfahren,, zu prüfen ist, ob diese besser geeignet sind. Wir fragen uns,wofür genau sollen sie denn noch besser geeignet sein, da in unseren Augen bereits jetzt schon eine wohlwollende Bewertung durch den ,,Methodenstandard,,möglich ist?

Den sogenannte BWK ,,Methodenstandard,, sehen wir als  eine biologische Erfolgskontrolle in Form einer Fischaufstiegszählung, die lediglich die Meinung eines  fünfköpfigen Autorenteams abbildet (hier),niemals in der Fachwelt diskutiert wurde oder gar ein Gelbdruckverfahren wie das M 509 durchlaufen hat. Der ,,Methodenstandard,,wurde 2006 veröffentlicht und stellte nach unserem Kenntnisstand  damals die einzige Methode dar, FAA zumindest teilweise auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mit Erscheinen des DWA Merkblattes M 509 wurde 2014 der Stand des Wissens und der Technik zu  FAA veröffentlicht und IST demnach das ,,neuere und standartisierte,, Verfahren. Vorausgegangen war dem M 509  ein jahrelanges Gelbdruckverfahren , in dem mehr als 1000 Hinweise durch Fachleute geprüft und ggf. eingearbeitet wurden.Bei Einhaltung der Fachvorgaben des M 509 kann davon ausgegangen werden, dass die Anlagen vollständig funktionieren. Große Ermessensspielräume für den jeweiligen Gutachter gibt es hier im Gegensatz zum BWK ,,Methodenstandard,, nicht und nach Einschätzung  der IG würden zahlreiche FAA in Sachsen-Anhalt einem Abgleich mit dem M 509 nicht standhalten. Wieder scheint sich die Politik über echte Fachkompetenz zu erheben und bestehende Probleme werden trotz eines seit Jahren bestehenden Stand der Technik und des Wissens  nicht gelöst, sondern verwaltet.

 

 

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