Desaster in Krottorf weitet sich aus
Die Volksstimme Oschersleben veröffentlichte heute einen Artikel zum Stand der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Mühlgraben Krottorf (hier). Der zeitliche Verzug und die explodierenden Kosten sollen auf unvorhersehbare Umstände wie z.B. Probleme mit dem Baugrund zurückzuführen sein. Regenwasserrohre, die seit vielen Jahren an ihrem Platz lagen, sollen nun auf einmal ebenfalls problematisch sein. Hier stellen wir uns die Frage, wieso dies nicht im jahrelangen Planfeststellungsverfahren bzw. in den Planungen behandelt wurde? Zugleich fragen wir uns, ob all die im Artikel genannten Änderungen noch als planfeststellungskonform betrachtet werden können oder ob es nicht längst einer offiziellen Änderung bedurft hätte? Die Umsetzung der ,,Hochwasserschutzmaßnahmen,, bringen eine massive Degradierung des Lebensraumes und eine Verarmung der Biodiversität mit sich ,so dass die Frage nach dem rechtlich verankerten Verschlechterungsverbot gestellt werden muss. Aus Sicht der IG hätte es hier durchaus Maßnahmen gegeben, die Hochwasserschutz und Gewässerökologie vereinen.
Der Querschnitt des alten Turbinenhauses soll laut Artikel erweitert werden, die Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit des Turbinenhauses ist jedoch nicht vorgesehen. Gleiches gilt für das Abschlagswehr am oberen Ende des Mühlgrabens, so dass wanderwillige Fische zwar nachweislich in Größenordnungen in den Mühlgaben einschwimmen(hier), aber aufgrund der Versäumnisse am Turbinenhaus und Abschlagswehr zwangsläufig in der bestehenden Sackgasse verbleiben müssen.Wozu werden eigentlich aufwändige Planfeststellungsverfahren geführt, wenn am Ende rechtliche Vorgaben nicht erfüllt werden und der Steuerzahler einmal mehr für Fehlleistungen aufkommen muss?