LHW noch immer ,,traditionell,,und rückständig
Aus den Reihen der Anglerschaft wurden wir aktuell auf die drohende Entnahme einer Kiesbank an der Bodebrücke Ditfurt hingewiesen, die als Reproduktions-und Juvenilhabitat für FFH- Arten und andere Kieslaicher einen maßgeblichen Bestandteil des FFH-Gebietes bildet. Auch im Jahr 2022 beobachten wir noch immer eine als ,,Unterhaltung,, deklarierte Zerstörung von Fließgewässerlebensräumen ,bzw. Habitaten, die in unseren Augen nicht mit geltenden Rechtsvorgaben zu vereinbaren ist. Während die Gewässerunterhaltung im § 39 WHG geregelt ist(hier)sind entsprechende Arten und deren Habitate über § 44 BNatschG (hier)geschützt. Das UBA fordert sogar eine naturnahe Gewässerunterhaltung als Renaturierungsmaßnahme(hier) Auch laut Natura 2000-VO muss die Unterhaltung artspezifisch erfolgen(hier). Von all dem sehen wir uns weit entfernt.Immer wieder wurde analog Ditfurt die Behauptung aufgestellt, dass es sich bei den Kiesbänken um ,,Abflusshindernisse,, handeln würde, die dem Hochwasserschutz entgegenstehen. Einen hydraulischen Nachweis dafür oder zur Herstellung von Ersatzhabitaten haben wir bis heute weder zu Ditfurt noch an anderer Stelle zu Gesicht bekommen. Die Höhe der Kiesbank liegt unterhalb des HQ-Profils und ist damit nicht entscheidend, da sie im Hochwasserfall lediglich eine Sohlrauigkeit darstellt. Ausserdem handelt es sich bei Kiesbänken grundsätzlich um Material, was sich bei Hochwassereignissen natürlicherweise mobilisiert und umlagert.
Während oberhalb der Bodebrücke Wegeleben gefährliche Faulschlammmassen im Fluss belassen und lediglich ,, modelliert,, werden statt sie zu entnehmen, so soll in Ditfurt eine ökologisch wertvolle Kiesbank vernichtet werden, darauf muss man 30 bzw. 22 Jahre nach Inkrafttreten von FFH-und WRRL erstmal kommen....
Bild zur Meldung: Längsbank an der Bodebrücke Ditfurt Foto: IG Bode-Lachs e.V