Hinweise zur WKA Hadmersleben für den Umweltausschuß
- die Anlage erzeugt seit Jahren keinen nennenswerten Ertrag, wodurch eigentlich § 18 Wasserhaushaltsgesetz zur Anwendung kommen muss
- sie sorgt immer wieder für große ökologische Probleme ( z.B.Bildung und Mobilisierung von Faulschlamm)
- der Nachweis der tatsächlichen ökologischen Durchgängigkeit wurde durch das vom Betreiber vorgelegte Monitoring nicht erbracht, da nicht alle Arten der Referenzzönose bewertet sind
- nach Anhang V der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)gehört zur ökologischen Durchgängigkeit auch ein kontinuierlicher Sedimenttransport, der durch den Mäanderfischpass nicht gewährleistet wird
- die vorgeschriebenen Ausnahmebedingungen nach Art. 4 a-d der WRRL wurden schon im Rahmen der Genehmigung nach unserer Kenntnis nicht geprüft
- die IG empfiehlt hierzu, dass sich die Landesregierung und die Genehmigungsbehörden sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.06.2017 zur UMWELTHAFTUNG (Rechtssache C-529/15) GENAU anschauen, welches 10 Jahre rückwirkend greift
Vorschlag der IG:
Der Betreiber äusserte mehrfach, die Anlage,, loswerden zu wollen,,. Das Land möge ihm ein adäquates Angebot zum Kauf unterbreiten, um die Anlage danach endgültig zurückzubauen und somit ein großes Problem bei der Umsetzung der WRRL an der Bode zu beseitigen. Damit wäre eine Lösung gefunden, die allseits akzeptiert werden kann.
Aufruf an die Landesregierung:
Internetrecherchen haben ergeben, dass auch die Grünen schon 2011 wußten ,dass das Wasserkraftpotenzial in Sachsen-Anhalt erschöpft ist. Das wurde in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der heutigen Umweltministerin an die damalige Landesregierung bereits 2016 bestätigt. Hinzu kommt das genannte Urteil des EuGH und die seit Jahren sinkenden Niederschläge bzw. Abflussmengen der Flüsse. Mit Wasserkraft ist in unserer Region keine echte Energiewende möglich und der aktuelle Ausbau der Wasserkraft ist insgesamt und vor allem auch im Raum Halle an der Saale niemandem vermittelbar. Die IG Bode-Lachs e.V. ruft die Landesregierung dazu auf , auf dem Boden des Deutschen Grundgesetzes Art.20a und aus ihrer Verantwortung für kommende Generationen heraus die finale Zerstörung unserer Flüsse zu verhindern und sie als Lebensadern und wertvolles Allgemeingut zu erhalten!