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Ortstermine Holtemme und Krottorf

25. 10. 2024

Nachdem der vom Ministerium erbetene Termin von der zuständigen Mitarbeiterin ohne entsprehende  Info an uns gecancelt wurde, fand nun am Mittwoch, dem 23.10.2024, ein Ersatztermin statt. Gleich zu Beginn wurde uns verkündet,  dass kein Protokoll ,,vorgesehen,, wäre, so dass wir uns sofort  bei allen Anwesenden verabschiedeten  und uns in Richtung Parkplatz begaben. Das Ministerium sah sich in diesem Moment  nun doch veranlasst, ein Feststellungsprotokoll zu erstellen, so dass wir im Termin  blieben. 

Während dem Flussbereich die fachlichen Grundlagen zur Gewässerunterhaltung im Form des DWA Merkblattes M 610 auch 14 Jahre nach Veröffentlichung völlig fremd erscheinen, wurden sie seitens des Ministeriums regelrecht verleugnet, obwohl der entsprechende Mitarbeiter nach eigener Aussage seit 30 Jahren Mitglied der DWA ist. Umweltprüfungen, die vor bestimmten Maßnahmen eigentlich erfolgen müßten ,erschienen dem Flussbereich ebenfalls völlig fremd und wurden nach eigener Aussage bisher  niemals durchgeführt, so dass sich unser Blick auf den § 329 (4) StGB richtet. (https://dejure.org/gesetze/StGB/329.html)

 Hydraulische Nachweise zu behaupteten Abflusshindernissen in Form von Kiesbänken,bzw.essentiellen Reproduktionshabitaten ,wurden vom Flussbereich  niemals erbracht, die laut M 610 punktuell sowieso keine Rolle spielen, sondern hier  der Gesamtabfluss zählt. Sattdessen stellt der Flussbereich Bauanträge für fremde Ufermauern auf Grundlage von Planungsfragmenten und wollte zuletzt sogar den Staubereich an der WKA Hadmersleben auf Steuerzahlerkosten entlanden, obwohl der WKA Betreiber der einzige Nutznießer der Wehranlage und somit der Verursacher der Faulschlammauflage ist.Einmal mehr sahen wir im Verlaufe des Termins das ganze Dilemma der Gewässerunterhaltung in LSA!

Teil 2 des Termins fand sodann am Bodewehr Krottorf statt, bei dem wir unsere Rechercheergebnisse erneut erläuterten. Auch wenn es einen gültigen Planfeststellungsbeschluss zu den Maßnahmen gibt, so wurde doch bereits bis heute davon vielfach abgewichen. Laut Aussage des Ministeriums plant man jetzt, den Beschluss zu ändern, um das Wehr nun doch in eine Sohlgleite umzubauen, so dass dann hier endlich  die einzig richtige Lösung gefunden wird, die allen Aspekten gerecht wird! Nach 7 Jahren ehrenamtlichen Engagements mit hohen Anwaltskosten und  umfangreichen Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen, scheinen sich nun auch bei den Verantworlichen unsere Erkenntnisse durchzusetzen.

Ob die Aussagen in Krottorf  ,wie vielfach erlebt, reine Worthülsen bleiben, werden zunächst das Protokoll und die Zukunft zeigen, das Wehr Krottorf  hat jedenfalls wie unzählige andere Wehre auch,  seit vielen Jahren  kein gültiges Wasserrecht mehr und steht somit nicht nur illgal in der Bode, sondern  auch der Umsetzung von WRRL und FFH-RL und als starres Abflusshindernis für uns auch dem Hochwasserschutz entgegen.

 

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