Besucher: 546
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

3. PAG zum GEK Selke

11. 10. 2024

Nachdem auch wir zwischenzeitlich zur 2. projektbegleitenden Arbeitsgruppe(PAG), bzw.zu den dort vorgelegten Planungsentwürfen Stellung bezogen hatten, fand gestern die dritte und somit letzte PAG- Sitzung in Gatersleben statt. Schon bei den ersten Entwürfen mussten wir  kritisieren , dass bei zahlreichen Wehren ein ,,unbekanntes Wasserrecht,, ausgewiesen wurde, obwohl Wasserrechte bei den zuständigen Behörden gelistet sind und ein einfacher UIG-Antrag hier Klärung bringt. In den überarbeiteten Planungen nach Eingang unserer Stellungnahme ist nun eindeutig dargestellt, dass für die betroffenen Wehre vom LHW kein gültiges Wasserrecht mehr vorgelegt werden kann, so dass diese Wehre mit Blick auf das Wassergesetz von Sachsen-Anhalt seit mehr als 20 Jahren  illegal in der Selke stehen,bzw. betrieben werden, massive Umweltschäden zu verantworten haben und die Umsetzung der WR-und FFH-RL  verhindern. Erfreulich deutlich wird vom überarbeiteten GEK -Entwurf nun für fast alle Wehrstandorte als Vorzugsvariante  der Umbau in eine Sohlgleite  gefordert, auch,um ein ausgelobtes ,,vermindertes Stauziel,, zu erreichen. Da für diese Wehre nach unserem Kenntnissstand ebenfalls  keine gültigen Wasserrechte mehr vorliegen, erübrigt sich auch jegliche Diskussion um wie auch immer geartete Stauziele, auch wenn sie vermindert sind! Hier machen wir geltend, dass es keinerlei Stauziele ohne Wasserrecht geben kann! In den überarbeiteten Planungsunterlagen wurde auch auf eine Anlage als Bestandteil des GEK Entwurfs verwiesen, die eine Planung eines LHW -Mitarbeiters für einen Wehrstandort in der Selke beinhalten soll. Die Planung an sich wurde zwar benannt, aber lag den übersandten Unterlagen nicht bei, so dass wir sofort deren Übersendung forderten. Seitens der Landgesellschaft und des LHW wird uns die Übergabe unter fadenscheinigen und teilweise peinlichen  Begründungen verweigert, so dass unser Anwalt heute damit beauftragt wurde, die Übergabe juristisch zu erzwingen.

Auch aus unserer tiefen Überzeugung heraus, dass dieses GEK ,so wie andere auch, niemals umgesetzt wird, so bringen wir uns trotzdem fachlich ein und erwarten zunächst die anwaltlich durchgesetzte Übersendung der mysteriösen Stellungnahme des LHW- Mitarbeiters und nehmen sodann auch zu den aktuellen GEK-Planungen Stellung. In Anbetracht vielfach diffuser Formulierungen und Ignoranz unserer Hinweise vermuten wir eine Einflussnahme des LHW, stehen jedoch konsequent auf Seiten des Tatsachenbefundes zum Ist-Zustand der Selke als Grundlage für fachlich und rechtlich korrekte Maßnahmen zur Erreichung der Zielstellung des GEK Selke!

 

Aktuelle Nachrichten

Unsere Lage